Anwalt für Erbrecht und Nachlassplanung in Dubai und den VAE
Wir unterstützen dich, dein Vermögen und Sorgerecht für den Ernstfall abzusichern und eine faire, generationsübergreifende Verteilung deines Nachlasses nach deinen Wünschen zugewährleisten.
Ein Testament: Von Generation zu Generation
Ein gültiges Testament nach internationalem Standard ist unerlässlich, um im schlimmsten Fall langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren vor arabisch-sprachigen Gerichten zu vermeiden. Scharia-Nachlassgesetze beinhalten viele Klauseln, die in Europa nicht gelten, wobei männliche Familienangehörigestets bevorzugt werden.
Um den Nachlass innerhalb der Familie nach den eigenen Vorstellungen aufteilen zu können, und das Sorgerecht für minderjährige Kinder zu regeln, ist die Nachlassplanung in Form eines Testaments unerlässlich. Folgende Punkte sind für Auswanderer und Gründer in Dubai besonders relevant.
Absicherung der Vermögenswerte
Ein Investment ist immer nur so gut wie seine Absicherung – wer in Dubai gründet oder investiert, sollte deshalb unbedingt ein Testament auflegen, das den Nachlass präzise regelt. Mit einem beglaubigten Testament können Scharia-Gesetze im Nachlassverfahren außer Kraft gesetzt und individuelle Nachlassregelungen festgelegt werden.
Guardianship fur Kinder
Wer kümmert sich im Ernstfall um den Nachwuchs? Wird keine gesonderte Regelung für die Vormundschaft von Kindern getroffen, müssen Minderjährige laut Gesetz stets unter der Obhut männlicher Familienangehöriger stehen. Um die Vormundschaft für Kinder im Sterbefall der Mutter zu regeln, ist es unerlässlich, dass Ehemänner entsprechende Vorkehrungen im Testament festhalten. Dadurch wird sichergestellt, dass die elterliche Verantwortung gemäß den eigenen Wünschen und Vorstellungen geregelt ist.
Nachlassverfahren
Läuft ein Nachlassverfahren ohne Testament ab, werden stets männliche Familienmitglieder bevorzugt. Nur Ehemännern steht hierzulande üblicherweise ein Erbanteil von 50 – 100 % zu. Ehefrauen werden laut Scharia-Gesetz, also ohne vorliegendes Testament, lediglich 12,5 % des Nachlasses von verstorbenen Gatten zugesprochen. Im Sterbefall werden bevorzugt Söhne und Eltern berücksichtigt. Der Nachlass wird stets vor einem lokalen Gericht in arabischer Sprache auseinandergesetzt
Berechnung der Erbteile
Der Inheritance Calculator ist ein kostenfreies Online-Tool zur Berechnung des Erbanteils gemäß den Scharia-Gesetzen. Mit diesem Rechner können Sie Ihre Familienkonstellationen sowie die ungefähre Höhe des Erbes angeben und mit einem Klick die Erbanteile für einzelne Familienmitglieder berechnen lassen.
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Nachlassplanung & Erbrecht:
Welche Dokumente werden für die Registrierung benötigt?
- Ausgefülltes und unterschriebenes DGMA-Formular
- Reisepasskopien aller im Testament benannter Personen
- Aktueller Wohnnachweis, nicht älter als 3 Monate (z.B. Strom-, Wasserrechnung)
Kann das Testament geändert werden und wenn ja, wie oft?
Das Testament kann jederzeit geändert werden. Bei jeder Änderung muss das Testament jedoch erneut per Videocall registriert werden. Unsere Gebühren hierfür können per E-Mail angefragt werden.
Muss man für die Registrierung vor Ort sein?
Nein, die Registrierung des Testaments erfolgt vollständig digital.
Müssen alle Vermögenswerte aufgezählt werden und was passiert, wenn ich mir noch weitere anschaffe?
Das Testament wird so formuliert, dass alle Vermögenswerte umfasst sind, die dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Ablebens gehören. Bei Eintritt des Sterbefalls wird entsprechenden festgestellt, was der Nachlass umfasst. Das Testament wächst automatisch mit!
Reicht mein Testament in Deutschland/Österreich/Schweiz nicht auch für die Vermögenswerte in den VAE?
Nein! Zwischen diesen Staaten und den VAE bestehen keine bilateralen Vollstreckungsabkommen. Ein Nachlassbeschluss, der auf Basis eines ausländischen Testaments erlassen wurde, kann in den VAE nicht vollstreckt werden. Besteht bereits ein Testament im Heimatland wird in das DIFC-Testament eine entsprechende Referenz integriert.
Unterliege ich der deutschen Erbschaftsteuerpflicht, wenn ich in die VAE ausgewandert bin?
Eine Erbschaft unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (vgl. Art. § 9 der Abgabenordnung). Selbst wenn der Erblasser die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und weniger als fünf Jahre im Ausland gelebt hat, gilt die Inländereigenschaft und führt zur deutschen Erbschaftsteuerpflicht. Für Auswanderer
bedeutet dies, dass die deutsche Erbschaftsteuerpflicht nicht automatisch entfällt, nur weil sie im Ausland wohnen.
Die Tatsache, dass der Erblasser Deutscher ist, genügt, um die Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland auszulösen (§2 ErbStG). Eine unbeschränkte Steuerpflicht gegenüber dem deutschen Finanzamt entfällt nur dann, wenn weder der deutsche Erblasser noch der Erbe einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und beide mindestens fünf Jahre im Ausland gelebt haben, ohne in dieser Zeit einen deutschen Wohnsitz zu haben. Außerdem muss der deutsche Erblasser das gesamte Nachlassvermögen nach deutschem Recht besteuern, auch wenn sich die Vermögenswerte in einem ausländischen Staat befinden.
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